Oberstraße 21:
Fachwerkhaus bleibt erhalten
Seit Jahren sorgt sich die DORFPOSTILLE um den Erhalt jener Häuser, die dem „Dorf“ seinen spezifischen Charakter verleihen, nämlich die Fachwerkhäuser, die z.T. jahrhundertelang das Dorfbild bestimmten. Beklagten wir in den letzten Ausgaben den Abbruch des Hauses Ecke Unterstaße/In der Helle, an dessen Stelle heute gebrauchte Autos verkauft werden, so interessierten wir uns seit langem für das Fachwerkhaus an der Oberstaße 21. Am 9.Oktober kam es endlich zum Besuchstermin – verabredet mit der Eigentümerin Annette Vester-Hubbert. Gemeinsam mit ihr und ihrem Begleiter Michael Bertram konnten wir Dorfpostillone das Gelände betreten, Fotos machen und Informationen einholen. Erfreulich die Auskunft, dass an einen Abriss nicht gedacht wird, auch wenn immer wieder Interessenten auftreten, die gern das Grundstück erwerben wollen, um an dieser Stelle im Oberdorf Neubebauung vorzunehmen.
Vor ca. 6 Jahren teilten die Denkmalsschützer der Eigentümerin mit, dass das Haus nicht unter Denkmalsschutz gestellt werde, weil die vorgenommenen baulichen Veränderungen der letzten Jahrzehnte dies nicht zuließen. Das Ursprungshaus war wesentlich größer und bildete das Zentrum des Ursprungshofes der Bauernfamilie Bolte. Dazu gleich mehr. Bis in die achtziger Jahre war das Haus bewohnt. Die noch vorhandenen Klingelschilder zeugen mit den erhaltenen Namenshinweisen davon. Nach dem Auszug der letzen Mieterin allerdings stellte bereits damals ein Statiker fest, dass umfassende Maßnahmen nötig wären, um ein gefahrloses Bewohnen des Hauses sicher zu stellen. Der Rundgang im Haus beeindruckte: die schiefe Holztreppe, die in Kopfhöhe liegenden Querbalken, aber auch die noch vorhandene Badewanne im ersten Obergeschoss. Das Betreten des Dachbodens schenkten wir uns aus Sicherheitsgründen, nicht aber den Besuch des Kellers mit seinem gestampften Boden.
Ungebetene Besucher des Hauses im Juni 2009 hinterließen an einer Wand ihre Spuren: Jugendliche wohl aus der Umgebung waren in das Haus eingedrungen – warum auch immer. Ihre Anwesenheit fiel auf und hatte einen Polizeieinsatz zur Folge, da man nicht wusste, mit welchen Absichten die Eindringlinge das Haus betreten hatten und das Begehen der verlassenen Wohnungen durchaus mit Gefahren verbunden war. Die Abenteurer konnten unerkannt entkommen. Von einer Nachahmung wird ausdrücklich abgeraten. Vertrauenserweckend die Stützmaßnahmen, die die Eigentümerin sowohl außen als auch innen vorgenommen hat, um den weiteren Verfall des Hauses zu stoppen. Etwa eine Million € Aufwand seien erforderlich, um das Haus wieder bewohn- bzw. nutzbar zu machen, so die Auskunft eines Architekten. Es gab nämlich einst die Idee, z.B. eine Gastwirtschaft einzurichten, die mit einem prächtigen Biergarten sicherlich eine super Adresse in Langendreer hätte werden können. Der Um- und Ausbau des Fachwerkhauses „Landau“ an der Alten Bahnhofstraße 13 ist für ein solches Vorhaben ein beredtes Beispiel. Was bleibt? Ein Abriss steht nicht an, ein Verkauf möglicherweise dann, wenn das alte Haus eine neue Rolle spielen könnte.
Der „Hove up dem Kampe“
Jetzt ein kurzer geschichtlicher Nachtrag, den wir mit Hilfe des einzigartigen Werks „Langendreer – Werne zwischen Steinzeit und Gegenwart“ unseres Langendreerer Historikers Clemens Kreuzer vornehmen, das 1999 im Verlag Pöppinghaus (ISBN 3-00-004663-1) erschien. Da erfahren wir auf S.184, dass bereits 1430 ein gewisser Herman Scheve „oder Screve“ im Besitz des „Hove up dem Kampe“ war, der 1486 im Schatzbuch der Mark bereits der „Bolt“ genannt wird, nachdem nämlich in der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts das Bauerngeschlecht Bolte den Hof bewirtschaftete. Dieser war offensichtlich durch Stiftung oder Schenkung in den Besitz des freiadligen Damenstifts in Essen geraten. Und „Im Jahre 1559 hat die Pröpstin [des Stifts, d. Red.]‚Johan und Anna Bolten zu 2 huldigen und hörigen Händen mit dem Boltengute behandigt‘. Die ‚huldige und hörige Behandigung‘ war eine von verschiedenen Formen der mittelalterlichen Leihe von Grundbesitz, verbunden mit den persönlichen Rechten und Pflichten der Hofhörigkeit; die Behandigung ‚zu 2 Händen‘ besagte, daß beide Ehepartner in dieses Besitzverhältnis eingebunden waren“, teilt uns Clemens Kreuzer sachkundig mit. Und unser Fachwerkhaus an der Oberstraße 21 gehörte zum ursprünglichen Boltenhof. Ende des 16. Jahrhunderts soll es in weitaus geräumigerer Form entstanden sein. Ein Langendreerer Denkmal also – ohne Denkmalsschutz. Wir bedanken uns für die Möglichkeit des denkwürdigen Besuchs an der Oberstraße 21 bei Annette Vester-Hubbert und werden mit Hoffnung und Sorge die Zukunft dieser Stätte beobachten. pawimö
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