Stratabu, November/2011:
Weiterführung der 310 - genehmigt!
Während sich die Seiten im Straßenbahntagebuch (Stratabu) füllen, wird in der Druckerei des Regierungspräsidenten in Arnsberg fleißig gedruckt.  Der Bescheid zum Planfeststellungsverfahren ist fertig. De er umfangreich ist und mit 10 Auflagen versehen, ist er nicht über Nacht ausgefertigt und gedruckt, sondern das dauert Tage und Wochen. Für Gegner und Befürworter ist allerdings die Überschrift das Wichtigste und die ist klar und eindeutig: Genehmigt! Der Regierungspräsident genehmigt als letzte Instanz das Planungsvorhaben des Neubaus der Weiterführung der 310 unter Auflagen. Wie diese im Einzelnen aussehen, ist noch nicht durchgesickert, aber einige Auflagen sind bekannt. Gegen die Genehmigung ist Klage beim Verwaltungsgericht möglich. Weil ein solches Verfahren Zeit braucht, kann aber der Regierungspräsident eine sofortige Umsetzung anordnen. Auch dagegen kann geklagt werden. Ob allerdings überhaupt Klagen eingereicht werden, ist völlig offen, denn auf einen Kläger kommen erhebliche Kosten zu. Das Risiko einen Prozess zu verlieren ist besonders hoch bei Klagen gegen das Gesamtvorhaben. Erfolgreicher könnte der Gerichtsweg für die Bürger sein, die durch den Straßenbahnbau in ihren Eigentumsrechten betroffen sind, weil zum Beispiel die Erreichbarkeit ihrer Geschäfte (Opel-Pieper, Camel Oase, Autoteilehandel) beschnitten wird. Aber auch ein solches Gerichtsverfahren kostet. Geld genug für eine Klage hätte die IHK, die bisher das Vorhaben entschieden ablehnt. Doch deren Klagebereitschaft ist nicht zu erkennen, denn schließlich müsste sie mit der BOGESTRA eins ihrer größten Mitglieder beklagen. Bevor wir uns im Paragraphendschungel verlaufen, lohnt sich ein Blick auf den Arnsberger Beschluss. Nichts Genaues weiß man beim Redaktionsschluss der DORFPOSTILLE noch nicht, aber doch einige Details. Die wichtigste der 10 Auflagen betrifft die Radfahrer. Für viele Diskussionen wird die hier gefundene Lösung sorgen. Mit Zustimmung von Stadt und Polizei wird es dabei bleiben, dass im Bereich Markt/Hauptstraße/Unterstraße kein Radweg gebaut wird. So soll der Radweg in Richtung Oberdorf an der Ovelackerstraße enden und die Radfahrer müssen sich in den fließenden Verkehr einfädeln. Um ihnen das zu erleichtern, soll im gesamten Kreuzungsbereich Tempo 30 gelten. Die Alternative hierzu wären Eingriffe in das Eigentum, sprich Häuserabrisse, gewesen. Dies wiederum hätte den Zeitplan unkalkulierbar gemacht. Allerdings ist die jetzt gefundene Lösung angreifbar und wird sicherlich sowohl die Autofahrer als auch die Radfahrer nicht begeistern. Wie die Fragen der Unternehmen an Haupt- und Unterstraße nach uneingeschränktem Zugang nicht nur während der Bauphase, sondern auch danach gelöst werden können, ist offen. Es wird wohl verhandelt und bisher hat keine Seite ihre Karten offen auf den Tisch gelegt. Im Vorteil ist jetzt allerdings die BOGESTRA, denn der Arnsberger Beschluss ist Wasser auf ihre Mühlen. Von einem Baubeginn in diesem Jahr ist allerdings wohl auch die BOGESTRA noch entfernt. Insoweit können beim Weihnachtsmarkt im Dorf am 3. Dezember alle Wettschulden beglichen werden und diejenigen triumphieren, die darauf gewettet hatten, dass auch beim 2011er Weihnachtsmarkt noch nicht für die 310 gebuddelt wird. Aber da man das Jahr nicht vor seinem Ende loben soll, würde es nicht verwundern, wenn die BOGESTRA nicht doch schon irgendwo ein Bauschild aufstellt oder bereits Bäume fällt. Mehr dazu im nächsten Stratabu. EL
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